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Der einundzwanzigste Tag des Mariotti-Prozesses
von Rechtsanwalt Gerhard Strate, Hamburg
zum Gedenken an Generalstaatsanwalt Ernst Buchholz [1]
veröffentlicht in Recht und Juristen in Hamburg, Albers u.a. (Hg.), Carl Heymanns Verlag KG, 1994, 153-160
Gelegentlich vermag schon das Rubrum eines Urteils dessen Tenor vorwegzunehmen:
"In der Strafsache gegen EVA MARIA HELENA THERESIA MARIOTTI geschiedene NEMECEK geborene STIPEK ..."
"In der Strafsache gegen EVA MARIOTTI, geborene STIPKOWA, ..."
Das veränderte Aussehen des Urteilskopfes markierte im Mariotti-Prozeß die Schwelle zwischen alles verloren und manches wiedergewonnen, zwischen lebenslanger Haft und Freiheit. Am 12.3.1964 wurde Eva Maria Helena Theresia Mariotti geschiedene Nemecek geborene Stipek nach fast dreijähriger Auslieferungs- und Untersuchungshaft durch das Schwurgericht in Hamburg wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub zu lebenslangem Zuchthaus - unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit - verurteilt. Am 14.7.1965 wurde Eva Mariotti, geborene Stipkowa, von eben diesem Vorwurf freigesprochen.
Das Mariotti-Verfahren, welches mit dem Urteil vom 14.7.1965 und einem anschließend ausgesprochenen Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft sein Ende fand, hatte viele Facetten: Eine Angeklagte, deren ehedem sphinxhafte Schönheit und odyseeische Biographie die Öffentlichkeit in den Bann zog; einen Verteidiger, der beherzt und nie nachlassend als Beistand wirkte; Verfahrensbeteiligte, die der Hamburger Strafjustiz zu Tadel und Ruhm gereichten. Und es war ein Verfahren mit prozessualen Zuspitzungen, die - wie der Auftritt des Generalstaatsanwalts Ernst Buchholz am 21. Verhandlungstage des dritten Prozesses einmalig blieben.
Es ist wert, sich ihrer zu erinnern. Was war geschehen?
Am 30.6.1946 - einem Sonntag - wird in ihrer Wohnung die Witwe Marie Moser ermordet aufgefunden. Sie war Eigentümerin eines Mietshauses am Loogestieg 8, war vermögend und verstand, ihr Vermögen auch während der Zeit des Schwarzhandels zu mehren. Einige Monate zuvor hatte sie Eva Mariotti kennengelernt. Eva Mariotti hatte verschiedene Namen, verschiedene Aufenthaltsorte und selbst ihr Geburtsdatum wurde später Gegenstand der Beweisaufnahme. Klar war nur, daß sie Anfang 1945 von Prag kommend gemeinsam mit ihrer jungen Tochter und ihrer Mutter sich zunächst nach Berlin abgesetzt hatte, von wo sie wenige Monate später nach Hamburg übersiedelte. Als sie im September 1945 die Witwe Moser kennenlernt, sieht diese in ihr alsbald eine Gesprächspartnerin und Freundin, die gelegentlich auch in der Wohnung am Loogestieg 8 übernachtet. Anfang 1946 macht Eva Mariotti die Bekanntschaft eines jungen Tschechen namens Erich Sterba, der während des Krieges als Zwangsarbeiter nach Deutschland gekommen war und in Hamburg auf seine Repatriierung wartete. Eva Mariotti besucht die Witwe Moser gelegentlich auch in Begleitung des Erich Sterba. Am 28.6.1946 - zwei Tage vor dem Auffinden der Leiche der Witwe Moser - verläßt Eva Mariotti gemeinsam mit Erich Sterba Hamburg. Nach einem kurzen Aufenthalt in Frankfurt lebt sie unter verschiedenen Namen zunächst in Esslingen und München, schließlich in Paris und seit 1951 in Südamerika.
1960 wird sie in Brasilien aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens verhaftet und schließlich am 9.12.1961 nach Deutschland ausgeliefert.
Die Anklage stützt sich vor allen Dingen auf die Angaben des Erich Sterba, der aufgrund internationaler Fahndung im November 1945 in der Tschechoslowakei festgenommen und geständig war, die Witwe Moser getötet zu haben, wobei er die drohende Todesstrafe dadurch abwendete, daß er Eva Mariotti einen bestimmenden Einfluß auf sein Handeln zuschrieb. Im November 1950 wurde er in seiner Heimat zu 25 Jahren Freiheitsentzug verurteilt und schließlich im Herbst 1962 bedingt entlassen.
Am 3.7.1963 beginnt vor dem Schwurgericht in Hamburg - damals noch besetzt mit drei Berufsrichtern und sechs Geschworenen - die Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen Eva Mariotti. Der Vorsitz obliegt dem (damals) 61jährigen Landgerichtsdirektor Kurt Steckel. Sein Leben war nicht ganz so bewegt wie das der vor seinem Gericht stehenden Eva Mariotti; es verlief in abgezirkelten, genau zu datierenden Bahnen: Schon im Alter von 22 Jahren absolvierte er die Erste Juristische Staatsprüfung. Am 2.7.1923 wurde er im Staatsdienst als Referendar vereidigt. Seit 1927 war er als Staatsanwalt in Königsberg tätig, während des Krieges bei dem dortigen Sondergericht. Von Februar 1945 bis April 1945 war er abgeordnet an die Staatsanwaltschaft beim Volksgerichtshof. Von August 1945 bis September 1947 fand er ein Unterkommen beim Wohnungsamt in Hamburg, um schließlich am 1.10.1947 als Hilfsrichter und seit März 1948 als Landgerichtsrat in den Dienst der Hamburger Justiz zu treten. Bis 1958 wirkte er als Untersuchungsrichter, um schließlich den Vorsitz einer Großen Strafkammer zu übernehmen.
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- Der Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in Albers u.a. (Hrsg.), Recht und Juristen in Hamburg, 1995, S. 153 ff. Er stützt sich auf die Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe - Urteile vom 12.3.1964 und 14.7.1965 zu den Aktenzeichen (50) 1/63 und (50) 1/65 -, der Presseberichterstattung und auf die zitierten Veröffentlichungen. Generalstaatsanwalt a. D. Heinrich Backen, Ministerialdirektor Prof. Dr. Peter Rieß, Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Servatius sowie Wolf Buchholz danke ich für aufklärende Gespräche und weiterführende Hinweise. [^]