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Justiz und Terrorismus – am Beispiel der Fälle Padilla, Hamdi, Moussaoui und Motassadeq
von Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Rechtsanwalt in Hamburg*
New York, das Juwel unter den Metropolen, und seine Bewohner wurden am 11. September 2001 Opfer eines Anschlages, dessen Scheußlichkeit nur deshalb nicht unsere Phantasie übersteigt, weil er tatsächlich geschehen ist. Dieser Anschlag hat Tausende von Menschen das Leben gekostet. Die Erschütterungen, die fortdauern, betreffen die Grundfesten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, auch und gerade unserer Rechtsordnung. Prinzipien, die als ehern galten, werden in Frage gestellt. Die Fragesteller gerieren sich als mutige Querdenker, die es auf die Entrüstung ihrer Zuhörer und Leser anzulegen scheinen. Ein renommierter Harvard-Professor (Alan Dershowitz), dessen Biographie durch unerschrockenes Eintreten für Bürgerrechte geprägt ist, wird plötzlich zum Befürworter der Folter, allerdings unter vorgeblich strikten, richterlich angeordneten Regeln. Ein deutscher Strafrechtslehrer (Günther Jakobs) beginnt darüber nachzudenken, ob das klassische "Bürgerstrafrecht" ausreicht, dem er auf der Ebene sog. "Idealtypen" das "Feindstrafrecht" gegenüberstellt. Den philosophischen Diskurs zwischen sich selbst, Rousseau, Hobbes, Kant und Fichte läßt er in einem kürzlich veröffentlichten Aufsatz dann doch schnell praktisch werden:
"Wem das alles noch dunkel erscheint, dem sei durch einen Hinweis auf die Taten des 11. September 2001 blitzartig zu einer Erhellung verholfen. … Verbrechen bleiben auch dann Verbrechen, wenn sie mit radikalen Absichten und im großen Stil begangen werden. Aber es ist doch sehr wohl zu fragen, ob nicht durch die strikte Fixierung auf die Kategorie des Verbrechens dem Staat eine Bindung auferlegt wird – eben die Notwendigkeit, den Täter als Person zu respektieren – die gegenüber einem Terroristen, der die Erwartung generell personalen Verhaltens gerade nicht rechtfertigt, schlechthin unangemessen ist. Anders formuliert: wer den Feind unter den Begriff des bürgerlichen Verbrechers bringt, sollte sich nicht wundern, wenn die Begriffe ‚Krieg' und ‚Strafverfahren' durcheinandergeraten."[1]
Daß die Begriffe Krieg und Strafverfahren nicht durcheinandergeraten, ist allerdings nicht eine Frage philosophischer Distinktionen, sondern häufig auch eine Frage ganz persönlichen Einsatzes und beherzten Mutes. Zwei kurze Porträts "stiller Helden" will ich hier voranstellen:
1. Der Fall Padilla v. Rumsfeld
Das erste ist das einer Anwältin in New Jersey. Wir schreiben den 10.6.2002. Donna R. Newman befährt an diesem Montag-Morgen gerade die Mautstraße von New Jersey nach Manhattan zu einem routinemäßig wahrzunehmenden Gerichtstermin, als sie von einem Freund, der im Büro des District Attorney's tätig ist, einen Anruf erhält. "The Pentagon has seized one of your clients" ("Das Pentagon hält einen Deiner Mandanten fest"), hört sie am anderen Ende der Leitung. Ihr Mandant, Jose Padilla, war am Tage zuvor, am 9.6.2002, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu einem "enemy combatant" (wörtlich: Feind-Kämpfer) erklärt worden. Donna R. Newman hatte bis dahin als Einzelanwältin in einem kleinen Büro in West-Manhattan sich mit den Alltagsfällen der Kriminalität in einer großen Stadt befaßt. Ihre erste Reaktion war ungläubig: "I thought he was joking, I had never even heard of an enemy combatant."[2] ("Ich dachte er macht Witze, ich hatte noch nie etwas von einem Feind-Kämpfer gehört").
Was war passiert? Am 8.5.2002 war Jose Padilla, amerikanischer Staatsbürger, aus Pakistan kommend über den Flughafen Chicago eingereist. Dort wurde er von Beamten des FBI festgenommen auf der Grundlage eines von einem New Yorker Richter erlassenen "material witness warrant", und zwar im Zusammenhang mit Ermittlungen zu den Anschlägen vom 11.9.2001. Er wurde nach New York gebracht und dort einem zuständigen Richter vorgeführt. Da Padilla keinen anwaltlichen Beistand hatte, ordnete der Richter Donna Newman bei. Sie führte mit Padilla mehrere Gespräche und stellte schließlich am 22.5.2002 den Antrag, den "material witness warrant" aufzuheben. Zur Verhandlung über den Antrag wurde durch den "District Court for the Southern District of New York" der 11.6.2002 angesetzt. Zwei Tage vor diesem Termin wurde der Richter seitens der Regierung in Kenntnis gesetzt, daß der Präsident gegen Padilla eine "Order" erlassen habe, "designating Padilla as an enemy combatant und directing Secretary Rumsfeld to detain him" ("Padilla als Feind-Kämpfer einstufend und anordnend, daß Secretary Rumsfeld ihn festsetzen möge"). Bevor Donna Newman ihren Mandanten noch ein weiteres Mal sprechen konnte, war er von Beamten des United States Marshal Service bereits den Beamten des Verteidigungsministeriums übergeben und in ein hochgesichertes Militärgefängnis nach Charleston in South Carolina verbracht worden. Seitdem sitzt er dort ein, wie die Amerikaner sagen, "incommunicado", d.h. abgeschnitten von seiner Außenwelt, ohne Zugang durch seinen Anwalt oder Familienangehörige.[3]
Donna Newman wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Noch im Termin, der eigentlich zur Anhörung über den "material witness warrant" gedacht war, formulierte sie für ihren Mandanten eine "Habeas-Corpus-Petition", ein Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Freiheitsentziehungen. Da Padilla ihr für diesen Zweck eine Vollmacht nicht mehr unterzeichnen konnte, petitionierte sie für Padilla "as next friend" (als nächster Freund), was nach der Rechtstradition in den Vereinigten Staaten möglich ist.
Ihrer ersten Empörung machte sie in harschen Worten Luft: "As a citizen, it frightens me. I'm frightened that the rest of America doesn't see it. If it can happen based on somebody's suspicions, it means you can pluck people off the street and nobody will know. … That's what they had in Argentina."[4] ("Als Bürger macht mich das erschrecken. Es erschrickt mich, daß der Rest von Amerika es nicht sieht. Wenn das passieren kann allein auf der Basis eines Verdachts von irgendwem, dann bedeutet das, daß Du Menschen von der Straße weggreifen kannst und niemand weiß es... Das ist, was sie in Argentinien hatten.") In den folgenden zwei Jahren widmete sich Donna Newman nur noch diesem Fall. Vom Gericht wurde ihr bzw. Padilla noch ein zweiter Anwalt beigeordnet. Mit der Zeit erhielt sie immer mehr Unterstützung, nicht nur von der National Association of Criminal Defense Lawyers und der American Bar Association, auch von konservativen Institutionen, so dem Rutherford Institute, und einer Vielzahl weiterer Organisationen. Das Rubrum der letzten von ihr erstrittenen Gerichtsentscheidung zählt insgesamt fünfzig "amici curiae" auf, die unterstützende Stellungnahmen eingereicht hatten.
Die Regierung trat ihrer Habeas-Corpus-Petition entgegen: Donna Newman habe keine Vollmacht. Auch sei sie kein "next friend"; sie habe mit ihrem Mandanten nur einige Male gesprochen, daraus erwachse noch keine Freundschaft. Außerdem sei "Secretary Rumsfeld" nicht der richtige Gegner, sie habe, wenn überhaupt, den Direktor des Gefängnisses verklagen müssen. Außerdem habe der District Court in New York keine Zuständigkeit ("lack of personal jurisdiction"). Da Padilla "in association with Qaeda" stehe, zu befürchten sei, daß er teilnehmen werde an terroristischen Akten gegen die Vereinigten Staaten, sei es gerechtfertigt ihn als "enemy combatant" in einem Militärgefängnis festzuhalten.
Am 10.6.2003 entschied zunächst der District Court: Donna Newman dürfe als "next friend" für Padilla eine Habeas-Corpus-Petition einbringen; darüberhinaus sei Secretary Rumsfeld der richtige Adressat der Klage; auch habe das Gericht die Zuständigkeit zur Entscheidung; außerdem habe Padilla das Recht auf Beratung durch einen Anwalt; der District Court ordnete an, daß die Parteien Bedingungen vereinbaren, unter denen Padilla seine Anwältin sprechen könne. "Secretary Rumsfeld" weigerte sich, dies zu tun. Immerhin gab der District Court der Regierung insoweit recht, als es dem Präsidenten das Recht zuerkannte, Menschen mit dem Status eines "enemy combatant" zu belegen; angesichts der vorliegenden Beweise sei dies bei Padilla auch gerechtfertigt.
Das von beiden Seiten eingelegte Rechtsmittel führte in einer wegweisenden Entscheidung des "United States Court of Appeals for the Second Circuit" vom 18.12.2003[5] zu einem vollen Erfolg für Donna Newman.
Der Präsident, so das Bundesappellationsgericht, habe nicht die Macht, amerikanische Staatsbürger auf amerikanischem Boden unter Berufung auf seine Funktion als "Commander-in-Chief" ergreifen und, mit dem Status eines feindlichen Kämpfers versehen, festsetzen zu lassen; eine solche Maßnahme müsse durch den Kongreß autorisiert worden sein.
Ihrer Entscheidung, die durch eine ausführliche historisch-staatsrechtliche Argumentation geprägt ist, stellen sie die folgenden, durchaus bewegenden Sätze voran:
"As this court sits only a short distance from where the World Trade Center once stood, we are as keenly aware as anyone of the threat al Qaeda poses to our country and of the responsibilities the President and law enforcement officials bear for protecting the nation. But presidential authority does not exist in a vacuum, and this case involves not whether those responsibilities should be aggressively pursued, but whether the president is obligated, in the circumstances presented here, to share them with Congress."[6]
("Da dieses Gericht seinen Sitz in nur geringer Entfernung von dem Ort hat, wo das World Trade Center einst stand, sind wir genauso nachdrücklich wie jedermann der Bedrohung bewußt, die Al Qaeda für unser Land darstellt; ebenso wissen wir um die Verantwortlichkeiten, die der Präsident und alle Staatsbeamten für den Schutz der Nation tragen. Aber die Autorität des Präsidenten lebt nicht in einem Vakuum, und dieser Fall hat nichts mit der Frage zu tun, ob diese Verantwortlichkeiten (Aufgaben) nachdrücklich (aggressiv) verfolgt werden sollen, sondern allein mit der Frage, ob der Präsident unter den hier geschilderten Umständen verpflichtet ist, die Verfolgung dieser Verantwortlichkeiten mit dem Kongreß zu teilen.")
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* Der Beitrag ist eine der Veröffentlichung leicht angepaßte (und mit weiterführenden Fußnoten versehene) Fassung des Vortrags, den der Verfasser am 10.6.2004 auf einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer aus Anlaß des 125jährigen Bestehens der Rechtsanwaltskammern in Berlin gehalten hat.
[1] Jakobs , in HRRS [www.hrr-strafrecht.de] 2004, 88 ff.
[2] National Catholic Reporter, 7.3.2003 (http://natcath.org/NCR_online/archives
2/2003a/030703/030703j.htm).
[3] Nicht zur Unterstützung von Verständnis, sondern allein, um auf die (auch) emotionalen Wurzeln mancher Aktivitäten der augenblicklichen amerikanischen Regierung und ihrer konstitutionellen Rechtfertigung hinzudeuten, sei darauf hingewiesen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika zuletzt im Jahre 1814 sich auf ihrem Staatsgebiet militärischen Angriffen ausgesetzt sahen (durch britische Truppen). Die terroristischen Anschläge auf das World Trade Center werden nicht nur von der Bush-Administration, sondern auch von Teilen der Bevölkerung als ein feindlicher Angriff auf ihr Staatsgebiet verstanden. Hieraus leitet sich her, daß der Umgang mit Personen, die der Teilhabe am Terrorismus verdächtig erscheinen, juristisch (zum Teil) durch Rückgriff auf Recht aus Kriegszeiten legitimiert wird. Hierbei spielt eine besondere Rolle die Entscheidung des US Supreme Court "Ex Parte Quirin et al." vom 31.7.1942 (317 U.S. 1, 12/13), in der es um sieben Agenten ging, die von deutschen U-Booten aus an der US-amerikanischen Ostküste angelandet waren, um in den USA Sabotage-Akte auszuführen. Hier sprach der US Supreme Court aus, daß "ordinary constitutional doctrines do not impede the Federal Government in its dealings with enemies" ("die verfassungsrechtlichen Prinzipien die Regierung nicht an dem [von ihr für richtig gehaltenen] Umgang mit Feinden hindert"), sie deshalb keine Befugnis hätten, vor den ordentlichen Gerichten Habeas-Corpus-Petitionen einzureichen; die Befugnisse des Präsidenten gegenüber Feinden "must be absolute" ("müssen absolut sein"). Zwei der Agenten behaupteten, sie seien amerikanische Staatsbürger; der US Supreme Court sah hierin keinen Grund, sie anders als die deutschen Agenten zu behandeln: "This does not change their status as ‚enemies' of the United States" ("Das ändert nichts an ihrem Status als ‚Feinde' der Vereinigten Staaten"). Zur unmittelbaren Legitimation der Freiheitsentziehungen bei "enemy combatants" wird von den Vertretern der Regierung in den diversen Prozessen zusätzlich auch die "Joint Resolution" des Senats und des Repräsentantenhauses vom 12.9.2001 herangezogen.
[4] Wie FN 3.
[5] Das Bundesappellationsgericht (United States Court of Appeals) ist das höchste ordentliche Bundesgericht der Vereinigten Staaten von Amerika, vergleichbar unserem Bundesgerichtshof. Es ist eingeteilt in insgesamt elf "Circuits" (Kreise), welche jeweils zuständig sind für die Bundesbezirksgerichte (District Courts) mehrerer Bundesstaaten. Die einer Bundesverwaltung unterstehenden, jedoch staatsrechtlich nicht die Stellung eines Bundesstaates besitzenden Gebiete des District of Columbia (Gebiet der Bundeshauptstadt Washington) oder Puerto Rico bilden ebenfalls eigene "Circuits"; insgesamt zählt man dreizehn "Circuits". Vgl. hierzu Niklaus Schmid, Strafverfahren und Strafrecht in den Vereinigten Staaten, 2. Aufl., Heidelberg 1993, S. 46/47.
[6] Diese, wie auch die nachfolgend zitierten Entscheidungen us-amerikanischer Gerichte finden sich im Internet unter http://news.findlaw.com/legalnews/us/terrorism/cases.